allgemeine Vertragsbedingungen für Ferienwohnungen


Zwischen Vermieter und Gast gelten die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen:

§ 1 Zustandekommen

(1) Ein verbindlicher Mietvertrag über die Ferienwohnung kommt durch die konkrete Buchungsanfrage des Gastes gegenüber dem Vermieter und die konkrete Buchungsbestätigung durch den Vermieter gegenüber dem Gast zustande. Sie können telefonisch, schriftlich oder über die Homepage des Vermieters unter Verwendung des dortigen Antragsformulars eine Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Vermieter teilt dem Gast per E-Mail mit, ob eine Buchung der Ferienwohnung im angefragten Zeitraum möglich ist. Der Gast sendet sodann per E-Mail an den Vermieter eine konkrete Buchungsanfrage, mit welcher zugleich durch den Gast bestätigt wird, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen, diese akzeptiert und von der Inventarliste Kenntnis genommen hat. Daraufhin erhält der Gast vom Vermieter per E-Mail eine konkrete Buchungsbestätigung über den gebuchten Zeitraum und die gebuchte Ferienwohnung. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.

(2) Weitere Vereinbarungen zwischen Gast und Vermieter (Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Diese werden erst gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

(3) Der Vermieter behält sich das Recht zur Definition branchenüblicher Restriktionen wie Mindestaufenthalt, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten vor.

(4) Die Übergabe des Schlüssels erfolgt, sobald der Gast die sich aus § 2 ergebenden Zahlungspflichten erfüllt hat. Vor vollständiger Zahlung des Mietpreises kann eine Übergabe der Schlüssel nicht erfolgen. Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe erfolgt im Regelfall zwischen 14 Uhr und 18 Uhr. Bitte melden Sie sich, wenn möglich, telefonisch vor Anreise beim Vermieter und sprechen die Ankunftszeit ab. So vermeiden Sie Wartezeiten. Die Telefonnummer steht auf der Buchungsbestätigung.

(5) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen den Parteien des Mietvertrags zustande. Eine Weitervermietung, Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist dem Gast nicht gestattet. Übertragungen und Abtretungen der Rechte aus diesem Mietvertrag bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Dies gilt auch im Falle der Benennung eines Ersatzgastes durch den Gast. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt!

§ 2 Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der konkreten Buchungsbestätigung zahlt der Gast an den Vermieter binnen einer Woche eine Anzahlung von 10 % des Gesamtmietpreises. Die Restzahlung ist durch den Gast spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt vorzunehmen. Bei kurzfristiger Buchung ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Auf § 4 dieser Allgm. Vertragsbedingungen (Rücktritt/Storno) wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 3 Mietdauer

(1) Der Mindestaufenthalt für das Mietobjekt beträgt 2 aufeinanderfolgende Nächte.

(2) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der in der Buchung angegebenen Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung der Parteien bedarf.

§ 4 Stellplatz, Nebenkosten, Kurtaxe

Im Mietpreis enthalten ist ein kostenloser PKW Stellplatz. In dem Gesamtmietpreis sind auch Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, weitere Betriebs-, Heiz- und sonstigen Nebenkosten sowie die Kosten der Endreinigung inbegriffen. Eine gegebenenfalls zu entrichtende Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten, sondern ist zusätzlich zu zahlen. Spezielle Vereinbarungen des Gastes mit dem Vermieter werden gesondert aufgenommen, sofern diese kostenpflichtig sind.

§ 5 Mietobjekt

(1) Gegenstand des Mietvertrages ist das Mietobjekt, dessen Ausstattung sowie das Inventar wie in der Beschreibung auf der Homepage des Vermieters und der im Anhang an die Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgeführten Inventarliste ersichtlich. Die Beschreibung des Mietobjekts auf der Homepage des Vermieters sowie die hieran anhängende Inventarliste sind Vertragsbestandteile und werden zum Inhalt des Vertrages. Der Gast ist ausdrücklich aufgefordert, neben der Beschreibung des Mietobjekts auf der Homepage des Vermieters auch die Inventarliste zur Kenntnis zu nehmen. Daraus ergibt sich, welche Gegenstände bereits vorhanden sind und welche Gegenstände der Gast und dessen Mitreisende zur eigenen Verwendung gegebenenfalls noch mitbringen müssen.

(2) Die Vermietung erfolgt zu Wohnzwecken. Eine hiervon abweichende Benutzung durch den Gast bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

(3) Eine Belegung des Mietobjekts mit einer über die in der Beschreibung des Mietobjekts vereinbarten Personenanzahl hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Sollte eine Belegung der Ferienwohnung über die in der Beschreibung angegebene Personenanzahl hinaus beabsichtigt sein, ist dies durch den Gast bereits bei der konkreten Buchungsanfrage anzugeben.

(4) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

(5) Das Rauchen innerhalb des Mietobjekts ist nicht gestattet.

(6) Der Gast ist verpflichtet, das Mietobjekt sowie dessen Ausstattung und Inventar schonend zu behandeln, im Falle selbst verursachter Verschmutzungen ordnungsgemäß zu reinigen und für eine ausreichende Belüftung der Räume Sorge zu tragen.

(7) Schäden am Mietobjekt, an der Ausstattung und am Inventar sowie ein vom Vertrag abweichender Zustand des Mietobjekts, der Ausstattung und des Inventars sind dem Vermieter sofort nach Kenntnis anzuzeigen.

§ 6 Übergabe des Mietobjektes

(1) Das Mietobjekt wird dem Gast in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, hat der Gast dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Gast das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

(2) Der Vermieter übergibt dem Gast nach Zahlung des Gesamtmietpreises die benötigten Schlüssel zur Ferienwohnung bei der Anreise. Die Anzahl der so übergebenen Schlüssel wird dem Vermieter seitens des Gastes quittiert.

(3) Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem Vermieter vom Gast sofort anzuzeigen.

§ 7 Stornierung / Rücktritt

(1) Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, eine Entschädigung (Stornogebühr) in folgender Höhe gegenüber dem Gast geltend zu machen: Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn EUR 40,- Bearbeitungsgebühr Rücktritt 29 Tage bis 20 Tage vor Mietbeginn 40 % des Gesamtmietpreises Rücktritt 19 Tage bis 8 Tage vor Mietbeginn 75 % des Gesamtmietpreises ab einer Woche vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise 100 % des Gesamtmietpreises Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn-/Feiertagen gilt der nächste Werktag).

(2) Bei vorzeitiger Abreise, auch einzelner Personen, besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung.

(3) Für den Gast besteht die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass dem Vermieter nur ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist. Ferner besteht für den Gast die Möglichkeit, einen Ersatzgast zu benennen, der anstelle des Gastes in das Mietverhältnis eintritt. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Einem Wechsel des Gastes (Ersatzgast) wird der Vermieter zustimmen, sofern keine wichtigen Gründe dagegen stehen. Als wichtiger Grund ist insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Ersatzgastes oder eine Gefährdung des Mietobjekts durch den Ersatzgast anzusehen. Weitere wichtige Gründe sind nicht ausgeschlossen. Der Ersatzgast tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Gast und Ersatzgast haften solidarisch für den Mietzins.

(4) Der Gast wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Vermieter angeraten wird. Bei Bestehen einer solchen Reiserücktrittsversicherung können die vorstehend aufgeführten Stornogebühren bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Gast bis hin zu einem Entfallen einer Kostentragungspflicht erheblich reduziert werden.

(5) Der Rücktritt vom Mietvertrag muss schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen.

(6) Die vom Gast gezahlte Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtmietpreises wird vom Vermieter im Falle des Rücktritts in jedem Fall nicht erstattet. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Fall, dass eine Reiserücktrittsversicherung des Gastes für die vollständigen, sich aus dem Vertrag ergebenden Kosten bis zum Ende der vertraglichen Mietzeit aufkommt.

§ 8 Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Gast ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Ein vom Vermieter unverschuldeter Ausfall der Energieoder Wasserversorgung führt nicht zu Schadensersatzansprüchen durch den Gast.

§ 9 Nutzung des Mietobjektes

(1) Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass Mitreisende den Verpflichtungen dieses Vertrages ebenso nachkommen. Verstößt der Gast oder Mitreisende in erheblicher Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

(2) Der Gast trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Die Reinigung der Ferienwohnung incl. Müllentsorgung ist während des Aufenthaltes vom Gast selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Nicht abgespültes/abgetrocknetes Geschirr, schmutziger Backofen u.ä. wird pauschal mit EUR 20 in Rechnung gestellt. Die Spülmaschine ist auszuräumen.

(3) Das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung und im gesamten Gebäude ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, vom Gast als Schadensersatz für gesondert aufzuwendende Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

(4) Dem Vermieter ist bei Gefahr im Verzug während der Mietzeit Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren.

§ 10 Rückgabe des Mietobjektes

(1) Die Ferienwohnung ist durch den Gast termingerecht in ordentlichem Zustand samt vollständigem Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Gast ersatzpflichtig.

(2) Bei Rückgabe des Mietobjekts ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückzugeben. Dem Gast ist ausdrücklich untersagt, weitere Schlüssel anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

§ 11 Haftung Vermieter

§ 12 Haftung und Schadensersatz Gast

(1) Sämtliche während der Mietzeit entstehenden Schäden am Mietobjekt, an der Ausstattung und/oder am Inventar hat der Gast dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

(2) Der Gast haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen sowie die schuldhafte Verschlechterung des Zustands der Ferienwohnung, von Ausstattung und Inventar, welche durch unsachgemäße und einer den vertraglichen sowie allgemein bestehenden Sorgfaltspflichten widersprechenden Benutzung des Gastes bzw. seines Mitreisenden verursacht werden. Werden Schäden durch Dritte verursacht, für welche der Gast nicht haftet, ist dieser verpflichtet, sämtliche zur Durchsetzung der für den Vermieter bestehenden Schadensersatzansprüche erforderlichen und notwendigen Feststellungen zur dritten Person und des Schadenshergangs beweiskräftig festzustellen und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. (3) Im Falle des durch den Gast verschuldeten Verlustes eines oder mehrerer Schlüssel ist dieser verpflichtet, die Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit für das Mietobjekt zu tragen. Hierzu gehört etwa ein Austausch der Schließanlage und Neubeschaffung der Schlüssel. Der Gast haftet sowohl gegenüber dem Vermieter, als auch gegenüber Dritten für Schäden, welche sich aus einem schuldhaften Verstoß gegen die in § 6 Absatz 3 genannten Pflichten ergeben. Für den Gast besteht dabei die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel von ihm nicht zu vertreten ist. Der Gast kann zudem den Nachweis erbringen, dass der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel nicht zu einem Missbrauch derselben führen kann.

(4) Der Gast haftet für Schäden und Folgeschäden, welche sich aus einer nicht rechtzeitig gegenüber dem Vermieter erfolgten Schadensanzeige ergeben.

(5) Bei Kündigung des Mietvertrags durch den Gast ohne Vorliegen eines zur Kündigung berechtigten Grundes haftet dieser gegenüber dem Vermieter vor Mietbeginn nach Maßgabe des § 7 Absatz 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Nach Mietbeginn haftet der Gast gegenüber dem Vermieter in diesem Fall in Höhe von 100 % des Gesamtmietpreises. Für den Gast besteht die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass dem Vermieter nur ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist. Ferner besteht für den Gast die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu benennen, der anstelle des Gastes in das Mietverhältnis eintritt.

§ 13 An/Abreise:

Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zur Verfügung. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

§ 14 Steuern/Gebühren/Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgraben, inklusive der aktuell geltenden Beherbergungssteuer in Quedlinburg. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Vermieter vor, die Preise entsprechend anzupassen.

§ 15 Datenverwendung

Um eine Buchung vorzunehmen ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten erforderlich. Sie müssen die markierten Felder (Pflichtfelder) ausfüllen sowie die eine Buchung betreffenden Daten (z.B. Aufenthaltszeitraum) angeben. Wir speichern Ihr Buchungsdatum und den Zeitpunkt. Darüber hinaus gehende Angaben (optionale Felder) sind keine Pflichtangaben. Von Ihnen auf unserer Webseite angegebene Daten inklusive eventueller Notizen sind personenbezogene Daten und werden von uns verarbeitet und ausschließlich genutzt, um die Bearbeitung der Buchung und die Erbringung der angeforderten Leistung sicherzustellen. Auch nutzen wir Ihre Daten, um Sie zu die Buchung oder Ihren Aufenthalt betreffende Informationen auf dem Laufenden zu halten. Die bei Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet und nach gesetzlicher Bestimmungsfrist (nach Vorlage beim Finanzamt) sofort gelöscht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Die Parteien dieses Mietvertrages vereinbaren die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts für alle sich aus Mietvertrag ergebenden rechtlichen Beziehungen. Für den Fall, dass der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sollte, wird von den Parteien die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart.

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, soll die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bestehen bleiben. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen sollen, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften treten.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

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